Wer bezahlt eine Therapie?
Gesetzlich Versicherte
In einem standardisierten Verfahren entscheidet ein Gutachter über den Therapieantrag. Wird dieser genehmigt, dann wird Ihre Therapie komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Voraussetzung: Es liegt eine „Störung von Krankheitswert“ vor (z.B. Depression, Panikstörung etc.), die Behandlung ist erfolgversprechend und wirtschaftlich, d.h. Kosten und Nutzen stehen in einem vernünftigen Verhältnis. Für den Therapieantrag und die Überweisung zur Psychotherapie muss außerdem Ihr Haus- oder Facharzt mit einbezogen werden.
Privat Versicherte
Hier sind die Verfahren unterschiedlich. Am besten klären Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Kasse folgende Fragen: Welche fachliche Qualifikation muss der Therapeut erfüllen (Approbation / Medizinstudium usw.)? Welche Antragsformulare benötigen Sie? Wer ist für den Therapeuten Ansprechpartner bei der Kasse? Wird eine ärztliche Bescheinigung oder Untersuchung benötigt?
In vielen Fällen übernehmen auch private Krankenversicherungen die vollen Kosten einer Behandlung. Wie viele Stunden Ihnen genehmigt werden, ist unterschiedlich.
Selbstzahler
Sie können natürlich auch auf eigene Kosten eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Dabei gilt in der Regel der Kostensatz für privat Versicherte (GOP).